Allgemeine Einkaufsbedingungen

A) TECHNISCH:

  1. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die technischen Angebotsdetails zu prüfen und die Bestellung entsprechend seinen Anforderungen aufzugeben.
  2. Alle Prüfungen und Inspektionen gemäß dem ERGIL™-Standard.
  3. ERGIL™ legt nach Eingang der Bestellung keine allgemeine Anordnungszeichnung zur Genehmigung vor, es sei denn, dies wird vom Käufer verlangt.
  4. Für Standardprodukte wird kein Qualitätsplan bereitgestellt.
  5. Dokumentationen zu Schweißarbeiten und zerstörungsfreien Prüfungen werden nicht berücksichtigt. Bitte teilen Sie uns mit, falls dies erforderlich ist.
  6. Die in den ERGIL™-Katalogen angegebenen Maße und Gewichte der Produkte können sich ändern.

B) GEWERBLICH:

  1. Lieferzeit: Diese Frist gilt unter normalen Arbeitsbedingungen und -zeiten. Außergewöhnliche Umstände und Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern
    die Frist entsprechend. Die Lieferzeit beginnt erst nach Eingang der Bestellung und der Vorauszahlung. Bei einer Änderung der
    Bestellung werden der Preis und die Lieferzeit nach Ihrer Zustimmung zu dieser Änderung neu festgelegt. Eine Änderung des Zeitpunkts gilt nicht als
    Verzögerung.
  2. Innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Bestätigung der Bestellung müssen Sie die Anzahlung leisten; andernfalls ist ERGIL™ berechtigt, die Bestellung
    in diesem Fall zu stornieren.
    2.1. Sollte nach der Lieferankündigung noch eine Zahlung ausstehen, fallen monatliche Lager- und Verspätungsgebühren an.
  3. Bestellungen, die nach zwei Monaten nicht vom Käufer abgeholt wurden, gelten als storniert, und es fallen Gebühren an.
  4. Garantiezeitraum: (1) Jahr ab Lieferdatum. Innerhalb dieses Zeitraums werden Materialfehler oder durch
    Verarbeitungsfehler verursachte Mängel von unserem Unternehmen gegen Vorlage eines technischen Gutachtens anerkannt. Es kommt eine der folgenden Möglichkeiten zur Anwendung.
    4.1. Austausch gegen ein neues Produkt.
    4.2. Reparatur und Austausch von Ersatzteilen
    Bei Abschluss eines Wartungsvertrags kann die Gewährleistungsfrist auf (1) Jahr verlängert werden. Mängel, die innerhalb dieses Zeitraums auftreten, fallen unter den
    Wartungsvertrag.Werden die Einsatzbedingungen nicht erfüllt oder die normalen Betriebsbedingungen nicht eingehalten und die Betriebsanleitung
    nicht befolgt, besteht keine Verpflichtung.
  5. Eine Versicherung ist für den Versand und die sonstigen Bedingungen zwingend erforderlich. Sofern dies weder in der Proforma-Rechnung noch im Akkreditiv erwähnt wird, geht die Versicherungsgebühr
    zu Lasten des Auftraggebers. Aufträge können auch inklusive Versicherung erteilt werden. In diesem Fall wird die Versicherungsgebühr dann in den Preis eingerechnet.
  6. Wird die Bestellung gemäß den nachstehenden Bedingungen storniert, gilt die Bestellung als storniert und es wird davon ausgegangen, dass die Stornierungsgebühr
    akzeptiert wird.
  7. 7.1. Bei Bestellungen mit einer Lieferzeit von weniger als drei Wochen wird im Falle einer Stornierung keine Stornogebühr erhoben.
    7.2. Für Bestellungen mit einer Lieferzeit von mehr als drei Wochen gelten die folgenden Bedingungen:
    a. Bei Stornierung nach einer Woche: 10 %
    b. Bei Stornierung nach zwei Wochen: 20 %
    c. Bei Stornierung nach drei Wochen: 30 %
    d. Bei Stornierungen nach mehr als drei Wochen: 40 % des Vertragswerts.
    7.3. Geltungsbereich: umfasst die Bedingungen auf dem Proforma-Rechnungsformular.
  8. Im Falle von Widersprüchen sind die Unterlagen der Ergil Group Ltd. maßgebend; für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Gerichte und das Zivilgericht in Istanbul
    zuständig.
  9. Alle Preise sind Richtwerte und können sich entsprechend den gängigen Rohstoffindizes (LME-Aluminium, LME-Nickel, Steelorbis) innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots
    ändern. ERGIL behält sich das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen. Der Käufer muss den Entwurf spätestens innerhalb von zwei Wochen genehmigen. Bei einer Überschreitung dieser Frist von mehr als zwei
    Wochen ist ERGIL berechtigt, etwaige Materialpreissteigerungen zu berücksichtigen.